AOK (Allgemeine Ortskrankenkassen) ist eine der größten Kassen in Deutschland. Viele Polen in Deutschland sind bei einer der regionalen AOKs versichert.
Für die Erstattung polnischer Zahnbehandlungen gilt: Geplante Leistungen benötigen einen vorab genehmigten Heil- und Kostenplan. Notfälle (z.B. starker Zahnschmerz, Entzündung) werden ohne Vorabgenehmigung behandelt und später erstattet.
Der Antrag: Du brauchst den Heil- und Kostenplan deines deutschen Zahnarztes, einen Kostenvoranschlag der polnischen Klinik und das Erstattungsformular der AOK. Einige AOK-Verbände verlangen eine Übersetzung der Rechnung ins Deutsche.
Die Erstattung erfolgt nach den deutschen GOZ-/BEMA-Sätzen. Da polnische Kliniken oft deutlich günstiger sind, bekommst du häufig die volle polnische Rechnung zurück.
Wichtig: Die Bearbeitungszeit beträgt 2–4 Wochen. Bei Ablehnung hast du 1 Monat Zeit für einen Widerspruch.